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Die Wichtigkeit der Selbstkontrolle für Listeria monocytogenes

Die Listeriose ist eine schwere bakterielle Infektionskrankheit, die hauptsächlich durch kontaminierte Lebensmittel verursacht wird. Deshalb müssen die Lebensmittelhersteller Schutzmassnahmen ergreifen, um die Qualität und Sicherheit ihrer Produkte zu gewährleisten. Im Rahmen einer landesweiten Inspektion der Schweizer Behörden wurde in über 100 Lebensmittelbetrieben untersucht, ob sie ihren Verpflichtungen nachgekommen sind. Die Ergebnisse zeigten dringenden Verbesserungsbedarf auf. 

Wer Lebensmittel oder Bedarfsgegenstände herstellt, behandelt, lagert, befördert, in Verkehr bringt, einführt oder ausführt, muss dafür sorgen, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Die Lebensmittelunternehmen sind zur Eigenkontrolle verpflichtet, d.h. sie müssen kontinuierlich sicherstellen, dass die Hygiene- und Sicherheitsstandards eingehalten werden. Die amtlichen Kontrollen durch örtliche Behörden führen nicht nur Kontrollen durch, sondern untersuchen auch, ob die Selbstkontrolle angemessen durchgeführt wird.

In den letzten Jahren haben die Kontrollbehörden verschiedene Lücken in der Selbstkontrolle der Lebensmittelunternehmen im Bezug auf den Erreger Listeria monocytogenes festgestellt. In der Folge gelangen mehrfach mit diesem Erreger kontaminierte Lebensmittel auf den Schweizer Markt und verursachten Ausbrüche mit mehreren Krankheits- und Todesfälle.

 

Zwei Drittel der kontrollierten Betriebe weisen Mängel auf

Im Rahmen einer landesweiten Kampagne wurden zwischen Februar und August 2021 115 Betriebe daraufhin überprüft, ob sie die gesetzlich vorgeschriebene Eigenkontrolle auf Listeria monocytogenes durchführen. Der Fokus lag dabei auf umfangreicheren Industriebetrieben, insbesondere auf solchen, die eine Genehmigung benötigen und Produkte wie Käse, verzehrfertige Fleischerzeugnisse, verzehrfertige Salate oder geräucherte Fischprodukte u.a. für den Export herstellen.

Zwei Drittel (65 %) der Betriebe erfüllten die lebensmittelrechtlichen Anforderungen nicht, so dass Beanstandungen ausgesprochen werden mussten. Die häufigsten Mängel betrafen die Infrastruktur, die Produktionshygiene oder die Kontrolle der Produktionsumgebung. Bei drei Inspektionen wurden Strafanzeigen gestellt.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Zwei Drittel der kontrollierten Betriebe wiesen Mängel bei der Durchführung der Selbstkontrolle bezüglich L. monocytogenes auf. Dies entspricht der Pilotkampagne in der Regio Gottardo im Jahr 2020 (Beanstandungsquote 68 %).
  • In einem Drittel aller Betriebe werden grundlegende Maßnahmen der guten Hygienepraxis nicht ausreichend umgesetzt.
  • Bei fast einem Drittel der Betriebe findet keine oder eine ungenügende Umweltüberwachung statt. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, damit die Betriebe das Risiko durch L. monocytogenes frühzeitig erkennen und kontrollieren können.
  • Jeder fünfte Betrieb weist Mängel bei der Probenplanung und -analyse inkl. der Definition von Lebensmittelsicherheitskriterien auf.
  • In jedem zehnten kontrollierten Betrieb wird die Gefahr, die von L. monocytogenes ausgeht, nicht erkannt und im HACCP-System nicht bewertet. Dies gilt auch für Ausgangsprodukte und Rohwaren.
  • 10 % der Betriebe weisen Mängel im Rücknahme-/Rückrufkonzept und/oder der Rückverfolgbarkeit auf.

Verbesserungspotenzial bei der betrieblichen Eigenkontrolle

Die Ergebnisse der nationalen Kampagne zeigen Defizite bei der Umsetzung der Eigenkontrolle in Bezug auf den Erreger Listeria monocytogenes. 10% der kontrollierten Betriebe erkannten die Gefahr, die von diesem Keim ausgeht, nicht ausreichend und stuften ihre Produkte daher nicht entsprechend den lebensmittelrechtlichen Anforderungen ein.

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Die hohe Beanstandungsquote zeigt ein deutliches Verbesserungspotenzial bei der betrieblichen Eigenkontrolle. Verbesserungsbedürftig sind die Bereiche Probenplanung und -analyse sowie die Umweltüberwachung. Wo Ressourcen oder Know-how im Unternehmen nicht vorhanden sind, empfiehlt es sich, die Unterstützung privater Dienstleistungs- und Produktanbieter zu nutzen.

Ein neuer Schnelltest für eine zuverlässige Überwachung von Listeria monocytogenes direkt vor Ort

NEMIS hat erkannt, dass die derzeitigen Selbstkontrollmethoden nicht ausreichen.  Sie sind entweder zu teuer, zu langsam, nicht präzise genug oder schwierig zu handhaben. Eine Lösung, die ein häufigeres und frühzeitigeres Screening vor Ort in der gesamten Produktionsumgebung ermöglicht, kann ein viel schnelleres Eingreifen erlauben.

NEMIS hat den Nachweis von pathogenen Bakterien neu erfunden und ermöglicht genau den Ansatz, der sich während der jüngsten Pandemie als effizient erwiesen hat: eine vollständige Kontrolle durch Schnelltests direkt vor Ort, um schnell geeignete Massnahmen zu ergreifen. Unabhängig davon, ob Sie sich auf einen externen Dienstleister verlassen oder ein internes Labor nutzen, bietet das N-Light™ Listeria monocytogenes einen wettbewerbsfähigen und ergänzenden Ansatz. Das Warten auf Ergebnisse von externen Labors kann bis zu fünf Tage dauern. Der NEMIS-Schnelltest ermöglicht es, bereits nach 24 Stunden erste Massnahmen zu ergreifen und die Zahl der durchgeführten Tests deutlich zu erhöhen – und das bei gleichem Budget. Andererseits ergänzt der Ansatz durch den Nachweis lebender Bakterien auch bestehende PCR-Testprogramme. Da der Test ohne formale Schulung vor Ort durchgeführt werden kann, lassen sich die Anzahl der Proben und der Zeitplan flexibel an die spezifischen und unmittelbaren Bedürfnisse anpassen.

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